Drohnenflug  Südbaden

Ihr Drohnen Pilot

Gesetze des UAS (Unmanned Aircraft System)

In Deutschland gelten für uns Fernpiloten strenge Gesetzte die unbedingt einzuhalten sind. Man benötigt für den Gewerblichen Einsatz von unbemannten Flugdrohnen (UAS´s)eine Ausbildung zum Fernpiloten der Klasse A2 . Damit kann man Flüge mit einem Maximalen Abfluggewicht von 2 kg und einer maximalen Flughöhe von 120 m  durchführen.


Weitere allgemeine Grundsätze sind :

-  Keine Flüge über Personen 

-  kein Flug bei Regen oder Schnee

-  es wird nur nach Sicht geflogen (Sichtflug)

-  ich benötige ein Einverständnis des Grundstückeigentümers.  Diese muss vor dem Flug               schriftlich erfolgen

-  kein Flug über Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Erholungsgebiete






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